Ergänzender Beitrag zum Thema Anwartschaft
16. März 2020 Anfang des Jahres ist ein weiterer Beitrag aus dem Bereich der Krankenversicherung und Anwartschaft für Offiziere und Offiziersanwärter erschienen. Sie finden diesen hier.
16. März 2020 Anfang des Jahres ist ein weiterer Beitrag aus dem Bereich der Krankenversicherung und Anwartschaft für Offiziere und Offiziersanwärter erschienen. Sie finden diesen hier.
Seit 2019 hat der Gesetzgeber den Anspruch auf Beihilfe für Soldaten auf Zeit (SaZ) für die Dauer der Zahlung von Übergangsgebührnissen nach dem DZE gestrichen. Geleistet wird nur noch ein Zuschuss zu den Beiträgen in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder für eine private Krankenvollversicherung (PKV). Damit sind alte Anwartschaftstarife auf die Beihilfeergänzung bzw. Restkostenerstattung überholt. […]
22. November 2019 In einem neuen Beitrag klärt Offizier-Finanzen über die Risiken einer „alten“ Anwartschaftsversicherung für Soldaten auf Zeit (SaZ) auf. Durch geänderte gesetzliche Regelungen (Wegfall des Beihilfeanspruchs für SaZ nach dem DZE) ist es notwendig, alte Anwartschaften mit Beihilfeergänzungs- bzw. Restkostenbausteinen anzupassen. Da kein Beihilfeanspruch mehr besteht, kann der Versicherer die Aktivierung der Anwartschaft […]
Sie sind ein Soldat auf Zeit (SaZ) und haben für den Fall des Ausscheidens aus der Bundeswehr eine Anwartschaft bei einer privaten Krankenversicherung abgeschlossen? Dann sollten Sie diese möglichst bald überprüfen lassen. Seit Anfang 2019 haben ausgeschiedene SaZ keinen Anspruch mehr auf Beihilfe, solange sie Übergangsgebührnisse beziehen, sondern bekommen die Beiträge für die etwaige private […]
Änderung der Unterstützung Bis vor einigen Jahren war es gesetzlich so geregelt, dass ausscheidende Soldaten auf Zeit einen Beihilfeanspruch für die Dauer der Zahlung der Übergangsgebührnisse hatten. Dies bedeutete, dass Gesundheitskosten bspw. für Arztbesuche und Behandlungen zu einem festen Prozentsatz übernommen wurden. Den offenen Differenzbetrag musste der Beihilfeberechtigte dann entweder selbst zahlen oder einen entsprechenden […]