Rahmenvertrag der Bundeswehr

Die Absicherung für unsere Soldaten? – Eine kritische Würdigung

Seit 1962 gibt es den Rahmenvertrag der Bundeswehr als Lösung zur Absicherung bei Dienstunfähigkeit. Unter der Schirmherrschaft der DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung AG (Axa Konzern) sichern über 20 Versicherungskonzerne die aus dem Angebot entstehenden Risiken ab mit dem Ziel, wirtschaftliche Aktivitäten von Einzelpersonen oder Gruppen aus der Kaserne herauszuhalten, um den Dienstbetrieb nicht zu beeinflussen und eine Abhängigkeit zwischen Soldaten und Gewerbetreibenden zu verhindern.

Allerdings stellt der Rahmenvertrag der Bundeswehr nicht die einzige Lösung dar, um sich gegen finanzielle Verluste bei Dienstunfähigkeit bzw. Verlust der Arbeitskraft zu schützen. Viele Versicherungsunternehmen auf dem freien Markt bieten ebenfalls einen sinnvollen Schutz für Soldaten an.

Vor dem Hintergrund, dass der Rahmenvertragsbeauftragte als einziger in einer Liegenschaft der Bundeswehr Werbung für ein Versicherungsprodukt machen darf, sollte das Angebot des Rahmenvertrags von jedem Betroffenen kritisch hinterfragt und mögliche Alternativen in Betracht gezogen werden. Hierzu folgen einige Punkte in der Gegenüberstellung.

Alternative zum Rahmenvertrag für Soldaten mit geringem Risiko

Gerade für Offiziere und Offiziersanwärter im Studium aber auch generell für Soldaten mit geringem Risiko (bspw. Soldaten an Schulen oder in der Verwaltung) bietet der Versicherungsmarkt vor allem im Hinblick auf die Prämie interessante Alternativen zum Rahmenvertrag. Es gibt am Markt für Soldaten Lösungen zur Absicherung des Einkommens, bei denen zwischen

  • Teilstreitkräften
  • Truppengattungen bzw. Verwendungen und
  • Dienstgraden

differenziert wird. Dadurch kann der Versicherer höhere Risikien von niedrigeren trennen, um so gerade für Offiziere (insbesondere im Studium) viel günstigere Prämien anbieten zu können. Diese bleiben dann dem Versicherungsnehmer erhalten, auch wenn sich das Risiko später (bspw. durch einen Truppengattungswechsel) verschlechtern sollte.

Die Prämien des Rahmenvertrags der Bundeswehr resultieren hingegen – wie bei den meisten Angeboten für Soldaten am Markt – aus einer Mischkalkulation, bei der alle Soldaten der Bundeswehr gleich betrachtet werden. Einen guten Kompromiss bietet hingegen die Continentale LV.

Deutlich längerer Versicherungsschutz von Anfang an möglich

Der freie Versicherungsmarkt bietet Soldaten auf Zeit darüber hinaus eine Absicherung von Vertragsbeginn an bis zum 67. Lebensjahr. Beim Rahmenvertrag der Bundeswehr ist eine Absicherung der DU-Rente zunächst nur bis zum 55. Lebensjahr möglich bzw. für Stabsoffiziere bis zum 61. Lebensjahr.

Eine Absicherung möglichst bis zum regulären Rentenalter ist gerade für Zeitsoldaten interessant, da diese nach ihrer Dienstzeit eine deutlich längere Zeit des Berufslebens in der freien Wirtschaft arbeiten und somit eine Absicherung bis zum Ruhestand benötigen. Wenn ein Zeitsoldat nach seinem Ausscheiden aus der Bundeswehr wegen gesundheitlichen Einschränkungen oder eines Berufs mir erhöhtem Risiko keine richtige BU-Versicherung mehr bekommen, fehlen diesem später mindestens 10 Jahre Versicherungsschutz – also gerade dann, wenn das Risiko einer BU am höchsten ist.

Soldaten auf Zeit, welche einen Rahmenvertrag der Bundeswehr abgeschlossen haben, können jedoch nach ihrem Ausscheiden den Versicherungsschutz auch ohne erneute Risikoprüfung bei einem Versicherer aus dem Konsortium des Rahmenvertrags weiter fortführen.

Bedeutung der Dienstunfähigkeitsklausel

Der Rahmenvertrag der Bundeswehr ist nicht die einzige Versicherungslösung, welche eine Dienstunfähigkeitsklausel enthält. Diese gibt es in zahlreichen anderen Tarifen am Markt auch, gleichwenn hiervon nicht jeder Tarif für Soldaten geeignet ist. Unabhängig davon ist die Bedeutung der Dienstunfähigkeitsklausel gerade für Zeitsoldaten ohnehin fraglich, wenn eine Absicherung gewählt wird, die den Beruf des Soldaten explizit absichert und keine abstrakte Verweisungsklauseln enthält. Lesen Sie hier mehr dazu: Dienstunfähigkeitsklausel

An dieser Stelle ist wichtig festzuhalten, dass gemäß den Bedingungen des Rahmenvertrages die Leistung einer Dienstunfähigkeitsrente zunächst nur für „mindestens zwei Jahre“ garantiert wird. Hintergrund ist, dass sich der Versicherer vorbehält, das Bestehen der Leistungsvoraussetzung zu überprüfen. Entscheidend ist, dass der Versicherer nicht mehr auf Dienstunfähigkeit prüft sondern auf eine Berufsunfähigkeit (im Vergleich zu früher zumindest nicht mehr auf Erwerbsunfähigkeit). Sollte der Versicherer feststellen, dass keine Berufsunfähigkeit mehr besteht, stellt er die Zahlung der Rente ein – selbst wenn formal noch die Dienstunfähigkeit besteht! Somit haben Tarife von anderen Versicherern ohne DU-Klausel ab dann keinen Nachteil gegenüber dem Rahmenvertrag der Bundeswehr mehr. Im Gegenteil: Es gibt Tarife von alternativen Versicherern, die o. g. Nachprüfungsklausel nicht kennen.

Schutz in Auslandseinsätzen

Häufig wird der Rahmenvertrag der Bundeswehr auch als einzige Absicherung beworben, die Soldaten Schutz während der Auslandseinsätze der Bundeswehr bietet. Zunächst sei gesagt, dass es keine Absicherung für das aktive Kriegsrisiko gibt; auch der RV-BW deckt dies nicht ab! Der Rahmenvertrag bietet nur die Absicherung des passiven Kriegsrisikos. Diese Klausel wird jedoch auch von zahlreichen anderen Tarifen am Markt angeboten. Vor allem aber sind darüber hinaus Tarife mit der Zusage verfügbar, dass Versicherungsschutz bei humanitären Hilfeleistungen oder friedenssichernden Maßnahmen  besteht, wenn der Einsatz mit einem Mandat der NATO, UNO, EU oder OSZE erfolgt (so genannte „NATO-Klausel„). Diese Formulierung fehlt im Bedingungswerk des Rahmenvertrags.

Ein wichtiger Vorteil vom Rahmenvertrag bleibt

Einen Vorteil bietet der Rahmenvertrag der Bundeswehr jedoch unzweifelhaft: Bei Soldaten mit deutlich erhöhtem Risiko wie beispielsweise Fallschirmjägern und Piloten stellt der Rahmenvertrag der Bundeswehr tatsächlich die einzige Lösung zur Absicherung dar.

Sie haben bereits einen RV der Bundeswehr?

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Insbesondere Soldaten auf Zeit sollten im Hinblick auf ihre weitere Karriere dem entsprechend genau prüfen, ob der BW-Rahmenvertrag die richtige Wahl darstellt.