Neuer Beitrag zu Anwartschaften für SaZ
22. November 2019
In einem neuen Beitrag klärt Offizier-Finanzen über die Risiken einer „alten“ Anwartschaftsversicherung für Soldaten auf Zeit (SaZ) auf. Durch geänderte gesetzliche Regelungen (Wegfall des Beihilfeanspruchs für SaZ nach dem DZE) ist es notwendig, alte Anwartschaften mit Beihilfeergänzungs- bzw. Restkostenbausteinen anzupassen. Da kein Beihilfeanspruch mehr besteht, kann der Versicherer die Aktivierung der Anwartschaft ablehnen.
Den kompletten Beitrag zum Thema lesen Sie hier: Aufpassen bei alten Anwartschaftsversicherungen