Gesetzliche vs. Private Krankenversicherung nach dem Ausscheiden
Änderung der Unterstützung
Bis vor einigen Jahren war es gesetzlich so geregelt, dass ausscheidende Soldaten auf Zeit einen Beihilfeanspruch für die Dauer der Zahlung der Übergangsgebührnisse hatten. Dies bedeutete, dass Gesundheitskosten bspw. für Arztbesuche und Behandlungen zu einem festen Prozentsatz übernommen wurden. Den offenen Differenzbetrag musste der Beihilfeberechtigte dann entweder selbst zahlen oder einen entsprechenden Restkostentarif bei einem privaten Krankenversicherer abschließen. Alternativ konnte er auch in die gesetzliche Krankenversicherung eintreten – dann aber zum vollen Beitrag.
Mittlerweile ist es so, dass der Gesetzgeber den Beihilfeanspruch gestrichen hat und dafür dem ausscheidenden SaZ für die Dauer der Übergangsgebührniszahlungen einen hälftigen Zuschuss zu seiner Krankenversicherung bezahlt. Der Zuschussberechtigte muss sich nur (rechtzeitig vor dem Ausscheiden) dafür entscheiden, in die gesetzliche Krankenversicheurng (GKV) einzutreten oder eine Absicherung bei einem privaten Krankenversicherer (PKV) abzuschließen.
GKV vs. PKV
Über die Vor- und Nachteile beider Systeme soll an dieser Stelle nicht informiert werden, da dies den Rahmen sprengen würde. Vor allem ist hier eine individuelle Betrachtung und Beratung notwendig, die sich bspw. an den Fragen orientiert, welchen Beruf mit welchem Gehalt ein Saz nach dem Ausscheiden wählen wird, ob erst noch ein Studium folgt, wie die Familienplanung aussieht und wie man generell zur staatlichen Solidarabsicherung im Gegensatz zur individuellen Privatversicherung steht.
Anwartschaft – sehr zu empfehlen
Grundsätzlich bietet es sich jedoch für alle SaZ an, in relativ jungen Jahren (optimalerweise direkt nach Diensteintritt) eine Anwartschaft auf die private Krankenversicherung abzuschließen. So hält man sich, da gerade zu Beginn der Karriere bei der Bundeswehr der weitere Werdegang meist noch völlig offen ist, alle Optionen offen und etwaige gesundheitliche Beschwerden sind dann kein Entscheidungskriterium bei der Wahl zwischen GKV und PKV mehr. Zudem kann die Anwartschaft je nach gewähltem Versicherer und Tarif später auch in eine private Krankenzusatzversicherung als Ergänzung zur GKV umgestellt werden, sollte man sich für den Weg der gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden.