Dienstunfähigkeit vs. Berufsunfähigkeit
Kritische Würdigung der Dienstunfähigkeitsklausel bei Zeitsoldaten
Da Soldaten auf Zeit bei einer Dienstunfähigkeit aus dem Dienst entlassen werden, kommt dies i. d. R. einer Berufsunfähigkeit gleich (nicht Erwerbsminderung), da der Betroffene seinen Beruf (Soldat) aus gesudheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann. Je nach Bedingungswerk einer Versicherung kann dies bereits ab einer Einschränkung von nur 50% der Fall sein.
Deshalb können sich Zeitsoldaten grundsätzlich auch auf eine konventionelle Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) verlassen, in der keine DU-Klausel enthalten ist. Selbstverständlich sollte hier darauf geachtet werden, dass die zugrundeliegenden Bedingungen generell vorteilhaft sind sowie der Beruf des Soldaten explizit versichert und die abstrakte Verweisung ausgeschlossen ist.
Anders sieht dies bei Berufssoldaten aus, da diese bei Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden. Hier könnte eine DU-Klausel in den Bedingungen u. U. von Vorteil sein.
Für Zeitsoldaten bietet sich vor allem an, bei der Einkommensabsicherung gleich an die Zeit nach der Bundswehr zu denken und eine Absicherung zu wählen, welche Schutz möglichst bis zum regulären Renteneintrittsalter bietet. Die meisten Tarife für Soldaten lassen jedoch nur eine Absicherung bis zum 55. Lebensjahr zu, wodurch am Ende 12 Jahre Versicherungsschutz fehlen, sollte man nach dem Ausscheiden aus der Bundeswehr keine bedarfsgerechtere Absicherung mehr abschließen können (bspw. aus gesundheitlichen Gründen). Jedoch gibt es auch hier Lösungen von spezialisierten Versicherern, bei denen man die zunächst mit Endalter 55 abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung nach dem Ausscheiden aus der Bundeswehr ohne erneute Gesundheitsprüfung bis zum 67. Lebensjahr verlängern kann. Diese angesprochene Lösung beinhaltet im Übrigen auch die Dienstunfähigkeitsklausel.
Dienstunfähigkeitsklausel kein Freifahrtschein
Selbst wenn man sich auf eine Versicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel verlassen möchte, sollte man immer die entsprechenden Passagen in den zugrunde liegenden Bedingungswerken genau durchlesen und hinterfragen. Häufig entpuppt sich dann eine vermeidliche Dienstunfähigkeitsklausel für Soldaten (insbesondere für Soldaten auf Zeit) als lückenhaft oder unzureichend, wenn beispielsweise die Anerkennung der Leistungspflicht zeitlich begrenzt oder die Wirksamkeit explizit für Soldaten eingegrenzt oder gänzlich ausgeschlossen ist.