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Angabe der Fahrleistung in Ihrer Kfz-Versicherung

26. November 2013

Bald ist es wieder soweit und Sie erhalten höchst wahrscheinlich die neue Beitragskalkulation für Ihre Kfz-Versicherung.

Unabhängig davon, ob Sie von Ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen und zu einem anderen Versicherer wechseln oder Ihrem bisherigem Anbieter treu bleiben, sollten Sie in jedem Fall die von Ihnen angegebene Fahrleistung (km) überprüfen.

Sollte es nämlich zu einem größeren Unfall kommen, wird der Versicherer in jedem Fall überprüfen, ob Sie die bei Vertragsschluss angegebene Kilometerzahl für das Versicherungsjahr überschritten haben. Sollte dies der Fall sein, wird die Versicherung aller Voraussicht nach eine Differenzprämie nachfordern oder sogar die Schadensregulierung auch nur anteilig übernehmen.

Hintergrund ist, dass eine höhere Fahrleistung ein höhere Risiko bedeutet, da die Wahrscheinlichkeit steigt, einen Unfall zu haben. Deshalb muss der Versicherer dafür eine höhere Prämie verlangen.

Aus diesem Grund tun Sie sich einen Gefallen und überprüfen Sie spätestens zum Jahresende die gefahrenen Kilometer mit Ihrem Auto und gleichen die Zahl mit der Angabe im Antrag oder der bestehenden Police ab.

Sollten Sie mehr gefahren sein, können Sie die höhere Leistung natürlich jederzeit nachmelden.